Ab wann wird der EU Digital Product Passport Pflicht?
Zeitplan: Wann wird der DPP für welche Produktkategorien Pflicht?

Nick Petrovic
Co-Founder
Insight

Hersteller von elektrischen und industriellen Komponenten stehen vor einer regulatorischen Zeitenwende. Der EU Digital Product Passport (DPP) wird schrittweise zur gesetzlichen Pflicht – mit konkreten Fristen ab 2027. Wer den Zeitplan kennt und die eigene Datenbasis heute vorbereitet, vermeidet spätere Compliance-Risiken und sichert den Marktzugang in Europa.
Kurzantwort: Der Digital Product Passport wird ab 2027 schrittweise zur Pflicht – beginnend mit Batterien am 18. Februar 2027. Rechtliche Grundlage ist die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781. Je nach Produktkategorie gelten unterschiedliche Zeitpläne. Für Elektronik und Industriekomponenten wird der DPP voraussichtlich 2028/2029 verpflichtend. Unternehmen müssen spätestens jetzt ihre Produktdaten strukturieren.
Was ist der Digital Product Passport (DPP)?
Der Digital Product Passport ist ein standardisiertes digitales Datenobjekt, das einem Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus folgt. Er enthält strukturierte Daten zu Materialzusammensetzung, Reparierbarkeit, CO₂-Fußabdruck und Recyclingfähigkeit – abrufbar über einen QR-Code oder einen anderen digitalen Datenträger. Rechtliche Basis ist die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781, die am 18. Juli 2024 in Kraft trat.
Warum ist der DPP für Hersteller entscheidend?
Ohne gültigen DPP darf ein Produkt in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Haftung trifft primär den Hersteller. Für Importeure gilt: Sie übernehmen die Verantwortung, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Für Mittelständler in der Elektroindustrie bedeutet das konkret: Wer keine strukturierten Produktdaten besitzt, verliert den EU-Marktzugang.
Der entscheidende, häufig unterschätzte Punkt: Der DPP ist kein Formular, das man ausfüllt – er ist das Ergebnis eines funktionierenden Produktdaten-Systems. Ohne saubere Stammdaten gibt es keinen DPP.
Zeitplan: Wann wird der DPP für welche Produktkategorien Pflicht?
Die EU führt den DPP schrittweise nach Produktkategorien ein, jeweils geregelt durch delegierte Rechtsakte unter der ESPR. Sobald ein delegierter Rechtsakt in Kraft tritt, haben Unternehmen typischerweise 18 Monate bis zur vollständigen Compliance.
Batterien – ab 18. Februar 2027 (erste Pflicht)
Der Batterie-Pass ist die erste verpflichtende DPP-Anwendung. Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Elektrofahrzeug-Batterien, Batterien für leichte Transportmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh mit einem DPP versehen sein. Grundlage ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Der Pass ist über einen QR-Code abrufbar, der auf eine zentrale EU-Datenbank verweist.
Textilien – ab ca. Ende 2028
Der delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Q2 2027 erwartet. Die anschließende Übergangsfrist von ca. 18 Monaten verschiebt die Pflicht für große Unternehmen auf Ende 2028/Anfang 2029.
Elektronik & Industriekomponenten – ab 2028/2029
Der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 (verabschiedet am 16. April 2025) sieht für Elektronik, IKT-Produkte sowie Eisen, Stahl und Aluminium Anforderungen ab 2028 vor. Für Hersteller elektrischer Ausrüstungen (NACE 27) sind diese Kategorien direkt relevant.
DPP-Registry – bis 19. Juli 2026
Die EU-Kommission muss bis zum 19. Juli 2026 eine zentrale DPP-Datenbank einrichten. Diese Infrastruktur bildet das technische Rückgrat für alle späteren DPP-Pflichten – unabhängig von der Produktkategorie.
Was „Pflicht" konkret bedeutet: Haftung und Prüfung
Kein DPP bedeutet kein EU-Marktzugang. Die Haftung liegt beim Hersteller, bei Importeuren oder beim bevollmächtigten Vertreter – je nach Situation in der Lieferkette.
Was Marktüberwachungsbehörden konkret prüfen:
Vollständigkeit und Korrektheit der DPP-Daten
Abrufbarkeit über den digitalen Datenträger (QR-Code)
Eintragung im EU-DPP-Register
Übereinstimmung der Daten mit dem jeweiligen delegierten Rechtsakt
Die Durchsetzung liegt bei nationalen Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland greifen die bestehenden Marktüberwachungsregeln. Sanktionen richten sich nach nationalem Recht.
Pilot vs. regulatorische Pflicht – der entscheidende Unterschied
Viele Unternehmen verwechseln laufende Pilotprojekte mit rechtlicher Verbindlichkeit.
DPP-Piloten (z. B. im Rahmen von EU-Forschungsprojekten oder freiwilligen Industrie-Initiativen) sind freiwillig, technisch nicht standardisiert und ohne rechtliche Konsequenz bei Nichtbeteiligung. Sie erproben Datenmodelle und Infrastruktur.
Regulatorische Pflicht entsteht erst mit dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts unter der ESPR für die jeweilige Produktkategorie. Erst dann gelten verbindliche Datenfelder, technische Spezifikationen und Sanktionen.
Die konkrete Gefahr: Unternehmen, die sich auf Pilot-Erfahrungen verlassen, unterschätzen die Anforderungen der finalen Verordnung – und starten zu spät mit der eigentlichen Umsetzung.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
1. Relevanzprüfung durchführen
Welche eigenen Produktkategorien sind wann betroffen? Für Hersteller elektrischer Komponenten (NACE 27) sind Batterien (2027) und Elektronik/Industriekomponenten (2028/2029) prioritär zu bewerten.
2. Datenlücken identifizieren
Der DPP erfordert strukturierte Daten zu Materialien, Chemikalien, Energieeffizienz und Reparierbarkeit. Diese Daten existieren oft – aber nicht in maschinenlesbarer, strukturierter Form.
3. Produktdatenbasis aufbauen
PIM-Systeme (Product Information Management) und sauberes Stammdatenmanagement sind die technische Voraussetzung für jeden DPP. Wer heute beginnt, hat bis 2027 ausreichend Zeit.
4. Lieferkette einbeziehen
Der DPP erfordert auch Daten von Zulieferern – Materialzertifikate, Herkunftsnachweise, Inhaltsstoffdeklarationen. Datenaustauschprozesse mit Lieferanten müssen frühzeitig etabliert werden.
5. Technische Integration planen
DPP-Daten müssen an die EU-Registry übermittelt und über einen digitalen Datenträger abrufbar sein. ERP- und PIM-Systeme brauchen entsprechende Schnittstellen.
FAQ
Gilt der DPP für alle Produkte gleichzeitig?
Nein. Der DPP wird schrittweise nach Produktkategorien eingeführt. Jede Kategorie erhält einen eigenen delegierten Rechtsakt unter der ESPR. Die erste Pflicht betrifft Batterien ab dem 18. Februar 2027.
Wer haftet für den DPP – Hersteller oder Händler?
Primär der Hersteller. Importeure tragen die Verantwortung, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Händler müssen sicherstellen, dass der DPP während der gesamten Vermarktung abrufbar bleibt.
Was passiert, wenn ein Produkt keinen DPP hat?
Das Produkt darf nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Marktüberwachungsbehörden können Rückruf und Sanktionen anordnen.
Müssen auch KMU einen DPP erstellen?
Ja. Es gibt jedoch Übergangsfristen und möglicherweise vereinfachte Anforderungen für KMU. Die Datenvorbereitung braucht Zeit – auch für kleinere Betriebe gilt: frühzeitig starten.
Was unterscheidet den DPP vom Batteriepass?
Der Batteriepass ist ein spezifischer DPP für Batterien, geregelt in der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Der DPP unter der ESPR ist das übergeordnete Konzept, das alle weiteren Produktkategorien abdeckt.
Wie viele Datenpunkte muss ein DPP enthalten?
Das variiert je nach Produktkategorie und wird im jeweiligen delegierten Rechtsakt festgelegt. Pilotprojekte zeigen, dass es mehrere Dutzend bis mehrere hundert Datenpunkte sein können.
Fazit
Der EU Digital Product Passport kommt – ab 2027 für Batterien, ab 2028/2029 für Elektronik und Industriekomponenten. Die Fristen mögen noch entfernt wirken, doch die eigentliche Herausforderung liegt im Aufbau der Produktdatenbasis. Unternehmen, die heute mit der Strukturierung ihrer Stammdaten beginnen, werden die Pflicht rechtzeitig erfüllen können. Wer wartet, riskiert den EU-Marktzugang.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 (Europäische Kommission, April 2025)


